Tarife
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Tarife, welche von der Spitex Sunneschyn für Ihre Dienstleistungen erhoben werden. Diese stehen im Einklang mit der schweizerischen Gesetzgebung.
Pflegefinanzierung und Tarifschutz
Als kassenpflichtige Leistungen gelten die Grund- und Behandlungspflege, sowie die Bedarfsabklärung. Diese Pflegekosten werden anteilmässig auf den Spitex-Kund:innen, den Krankenversicherer sowie den Kanton für die Restfinanzierung aufgeteilt.
Leistung |
Tarife der Krankenversicherer in der Schweiz |
Eigenbeitrag in Basel-Stadt | Restfinanzierung Kanton / Gemeinde |
---|---|---|---|
Grundpflege | CHF 52.60 / Std. | maximal CHF 7.65 / Tag | entsprechend KVO |
Behandlungspflege | CHF 63.00 / Std. | ||
Bedarfsabklärung | CHF 76.90 / Std. |
Eigenbeitrag für Spitex-Kund:innen / Tarifschutz
In Basel-Stadt beträgt der Eigenbeitrag ab 1. Januar 2020 pro Tag maximal CHF 7.65. Den Spitex-Kund:innen darf der maximale Eigenbeitrag in Rechnung gestellt werden, wenn die Pflegeleistung während einer vollen Stunde pro Tag erbracht worden ist. Bei Leistungen von weniger als einer Stunde pro Tag, wird der Eigenbeitrag anteilmässig erhoben.
Ab 1. Juli 2021 gilt: Wenn zwei oder mehr Leistungserbringer am gleichen Tag Pflegeleistungen bei der gleichen Spitex-Kund:in erbringen, beträgt der maximale Eigenbeitrag CHF 15.30 pro Tag, wobei die einzelne Leistungserbringer:in maximal CHF 7.65 pro Tag in Rechnung stellen darf.
Zusatzkosten für Wegpauschale, sowie für allfällige Schicht- Sonntags- und / oder Feiertagseinsätze dürfen nicht erhoben werden, denn diese sind bereits Bestandteil der Tarife.
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre sind vom Eigenbeitrag befreit.
Tarife der Krankenversicherer / Restfinanzierung
In der Schweiz sind die Tarife, welche den Leistungserbringer:innen von den Krankenversicherern vergütet werden, einheitlich festgelegt. Da sie nicht kostendeckend sind, übernimmt die öffentliche Hand (Kanton oder Gemeinde) die Differenz mittels Restfinanzierung.
Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen
Unsere Hauswirtschaftsleistung umfasst alles rund um Ihren Haushalt. Diese Leistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Falls eine allfällige Zusatzversicherung besteht, muss die Finanzierung im Einzelfall abgeklärt werden.
Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen | Einsatz unter 2 Stunden | Einsatz ab 2 Stunden |
---|---|---|
Stundenansatz | CHF 55.00 / Std. | CHF 55.00 / Std. |
Einsatzpauschale | CHF 7.50 | CHF 7.50 |
Mehraufwandpauschale | CHF 5.00 |
alle Preise sind inkl. MWST
Bei der Hauswirtschafts- und Betreuungsdienstleistung handelt es sich um eine nicht-kassenpflichtige Leistung.
Härtefallregelung
Für Personen ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe, die den Eigenbeitrag aufgrund ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nicht aufbringen können, besteht eine Härtefallregelung. Danach übernimmt der Kanton den ganzen anfallenden Eigenbeitrag, wenn ein Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung besteht.
Diese Regelung gilt erst ab einem Leistungsumfang von 20 Stunden ambulanter Pflege bzw. CHF 160.00 pro Kalenderjahr.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können für die Rückerstattung des Eigenbeitrags die Original-Leistungsabrechnung der Krankenkasse zusammen mit der Kontoverbindung (Bank / Post) beim Amt für Sozialbeiträge eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Sozialbeiträge.